Tiere in Not Hamburg
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Schutzvertrag

Tiere in Not – Hamburg – e.V. übereignet gegen ein Schutzgebühr in Höhe von €.................:.........................
an:
 

Name_________________________________ Vorname_________________________________________

Strasse_________________________________________________________________________________  

PLZ/Ort_______________________________________________Telefon__________________________

eine wie folgt beschriebene Katze:

Name___________________________________Rasse________________________Geschlecht__________

Fellzeichnung__________________________________________________Alter______________________

(   ) kastriert  (   ) nicht kastriert    (   ) entwurmt mit :_____________________________________________

(   ) geimpft gegen  Katzenschnupfen und Katzenseuche; das Impfbuch wurde ausgehändigt

(   ) nicht geimpft

Bemerkungen_____________________________________________________________________

1.       Gewährleistungsausschluss:

          Tiere  in Not - Hamburg - e.V.  übernimmt keine Gewähr für Eigenschaften des Tieres und für vorhandene oder noch eintretende gesundheitliche Mängel.

2.       Behandlungspflichten des Übernehmers:

          - Die Katze ist in liebevoller und artgerechter Pflege im Haushalt des Übernehmers als Haustier
          (keine Stallhaltung o.ä.) zu halten. Ihr dürfen keine Schmerzen bereitet werden. Mißhand­lungen durch Dritte dürfen  nicht  geduldet werden.

          - Eine Tötung darf nur von einem Tierarzt vorgenommen werden (einschläfern) und nur dann, wenn es sich als unabwendbar notwendig erweist.

          - Die Katze darf nicht zu Versuchs- oder Zuchtzwecken benutzt oder  weitergegeben werden.

          - Die Katze ist  regelmäßig von einem Tierarzt  impfen zu lassen. Wohnungskatzen sind mindestens gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche, Katzen
          mit Freilauf zusätzlich  gegen Leukose zu impfen.

          - Der Übernehmer verpflichtet sich, die Katze spätestens bei Eintritt der Geschlechtsreife (Kätzin: ab 6 bis 9 Monate, Kater: ab 7 bis 10 Monate)
          kastrieren zu lassen.

Bei Zuwiderhandlung gegen eine der Behandlungspflichten  ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,--  Euro fällig.

3.       Unterrichtungspflicht des Übernehmers:

Wenn der Übernehmer die Katze zu einem späteren Zeitpunkt weitergeben will oder muß, ist Tiere  in Not - Hamburg - e.V.  davon zu unterrichten.  Die Weitergabe ist nur gestattet, wenn der neue Halter die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.  Name und Anschrift  des neuen Halters  sind mitzuteilen. Tiere in Not - Hamburg - e.V.  nimmt das Tier  selbst zurück, wenn seine Aufnahmekapazität es zuläßt.

Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,--  Euro fällig.

4.       Kontrolle des Vereins:

Der Übernehmer ist damit einverstanden, dass ein Beauftragter  von Tiere  in Not - Hamburg - e.V. sich davon überzeugen darf,  dass die Katze vertragsgerecht gehalten wird.  

Datum                            Unterschrift Tiere  in Not - Hamburg - e.V.                       Unterschrift des Übernehmers

 

 

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