Schutzvertrag Tiere in Not – Hamburg – e.V. übereignet gegen ein Schutzgebühr in Höhe von €.................:.........................
an:
Name_________________________________ Vorname_________________________________________
Strasse_________________________________________________________________________________
PLZ/Ort_______________________________________________Telefon__________________________
eine wie folgt beschriebene Katze:
Name___________________________________Rasse________________________Geschlecht__________
Fellzeichnung__________________________________________________Alter______________________
( ) kastriert ( ) nicht kastriert ( ) entwurmt mit :_____________________________________________
( ) geimpft gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche; das Impfbuch wurde ausgehändigt
( ) nicht geimpft
Bemerkungen_____________________________________________________________________
1. Gewährleistungsausschluss:
Tiere in Not - Hamburg - e.V. übernimmt keine Gewähr für Eigenschaften des Tieres und für vorhandene oder noch eintretende gesundheitliche Mängel.
2. Behandlungspflichten des Übernehmers:
- Die Katze ist in liebevoller und artgerechter Pflege im Haushalt des Übernehmers als Haustier
(keine Stallhaltung o.ä.) zu halten. Ihr dürfen keine Schmerzen bereitet werden. Mißhandlungen durch Dritte dürfen nicht geduldet werden.
- Eine Tötung darf nur von einem Tierarzt vorgenommen werden (einschläfern) und nur dann, wenn es sich als unabwendbar notwendig erweist.
- Die Katze darf nicht zu Versuchs- oder Zuchtzwecken benutzt oder weitergegeben werden.
- Die Katze ist regelmäßig von einem Tierarzt impfen zu lassen. Wohnungskatzen sind mindestens gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche, Katzen
mit Freilauf zusätzlich gegen Leukose zu impfen.
- Der Übernehmer verpflichtet sich, die Katze spätestens bei Eintritt der Geschlechtsreife (Kätzin: ab 6 bis 9 Monate, Kater: ab 7 bis 10 Monate)
kastrieren zu lassen.
Bei Zuwiderhandlung gegen eine der Behandlungspflichten ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,-- Euro fällig.
3. Unterrichtungspflicht des Übernehmers:
Wenn der Übernehmer die Katze zu einem späteren Zeitpunkt weitergeben will oder muß, ist Tiere in Not - Hamburg - e.V. davon zu unterrichten. Die Weitergabe ist nur gestattet, wenn der neue Halter die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Name und Anschrift des neuen Halters sind mitzuteilen. Tiere in Not - Hamburg - e.V. nimmt das Tier selbst zurück, wenn seine Aufnahmekapazität es zuläßt.
Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,-- Euro fällig.
4. Kontrolle des Vereins:
Der Übernehmer ist damit einverstanden, dass ein Beauftragter von Tiere in Not - Hamburg - e.V. sich davon überzeugen darf, dass die Katze vertragsgerecht gehalten wird.
Datum Unterschrift Tiere in Not - Hamburg - e.V. Unterschrift des Übernehmers